Der Naturpark Südsteiermark beherbergt eine Reihe an unterschiedlichen Naturschutzgebieten.
Download: Naturschutzstrategie Steiermark 2015
Naturschutzgebiete nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz:
- NSG c 05 Attemsmoor
- NSG c 27 Demmerkogelwiese
- NSG c 28 Trockenwiese im Klein-Kleingraben
- NSG c 47 Sulmaltarme
- NSG c 11 Höhle mit Fledermausvorkommen in Aflenz
- NSG c 52 Sulmaltarm in der Gemeinde Pistorf
- NSG c 66 Altarm und Auwald zwischen der Altenmarkter Brücke und dem Silberwald
- NSG c 77 Aulandschaft entlang der Laßnitz und Sulm
- NSG c 87 Sulmaulandschaft
Natura 2000 Gebiete im Naturpark Südsteiermark:
- ESG 15: Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach (Download: Managementplan ESG 15)
- ESG 16: Demmerkogel-Südhänge, Wellinggraben mit Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach (Download: Managementplan ESG 16)
Diese ESG, auch Natura 2000-Gebiete genannt, sind ein EU-weites Netzwerk von mehr als 25.000 Schutzgebieten, die besonders gefährdete Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume schützen und erhalten soll, dabei unterscheidet man zwei Arten von Schutzgebieten:
1.Die aufgrund der Vogelschutz-Richtlinie unmittelbar von den Mitgliedsstaaten ausgewiesenen Gebiete
2.Die von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie vorgeschlagenen und in einem dreistufigen Verfahren von der Gemeinschaft ausgewählten Gebiete.